Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer
Die Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer werden europaweit durch Artikel 12 561/2006 EG-VO geregelt. Die besagen Folgendes:
Definition der Woche
Nach oben genannter Verordnung, ist eine Woche im Zeitraum von Montag 00:00 UTC bis Sonntag 23:59 UTC definiert.
Lenkzeit
Tages-Lenkzeit
Im Normalfall beträgt die Tages-Lenkzeit 09h00m in einem 24-Stunden-Zyklus, beginnend ab Schichtbeginn. Bis zu zwei Mal in einer Woche darf die Tages-Lenkzeit bis zu 10h00m dauern.
Wochen-Lenkzeit
Die Wochen-Lenkzeit ergibt sich aus der Summe der gefahrenen Zeit in einer Woche. Diese darf 56h00m in einer Woche nicht überschreiten.
Doppelwochen-Lenkzeit
Die Lenkzeit zweier aufeinander folgenden Wochen, einer Doppelwoche, darf 90h00m nicht überschreiten. Dazu wird die Lenkzeit der gesamten vergangenen Woche mit der Lenkzeit der laufenden Woche addiert.