Platzrunde: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Platzrunde ist für gewöhnlich links herum abzufliegen. Mit einer expliziten Anweisung des Platzverkehrslotsen ist in die rechte Platzrunde zu fliegen, wobei die einleitende Rechtskurve separat genehmigt werden muß. Da der Pilot für gewöhnlich auf der linken | Die Platzrunde ist für gewöhnlich links herum abzufliegen. Mit einer expliziten Anweisung des Platzverkehrslotsen ist in die rechte Platzrunde zu fliegen, wobei die einleitende Rechtskurve separat genehmigt werden muß. Da der Pilot für gewöhnlich auf der linken Seite des Flugzeuges sitzt, kann er die Platzrunde auch einsehen. In der rechten Platzrunde ist dies unter Umständen nicht einwandfrei gegeben. | ||
Ausnahmen bestehen an kontrollierten Flughäfen/Landeplatz, an denen nur eine Platzrunde veröffentlich ist. Dies kann unter anderem aus Lärmschutzgründen erfolgt sein. An solchen Plätzen darf nur in die veröffentlichte Platzrunde geflogen werden. In der einen Landerichtung wäre das zum Beispiel die gewöhnliche Platzrunde (nach links), in der anderen Landerichtung zum Beispiel nur die rechte Platzrunde. | Ausnahmen bestehen an kontrollierten Flughäfen/Landeplatz, an denen nur eine Platzrunde veröffentlich ist. Dies kann unter anderem aus Lärmschutzgründen erfolgt sein. An solchen Plätzen darf nur in die veröffentlichte Platzrunde geflogen werden. In der einen Landerichtung wäre das zum Beispiel die gewöhnliche Platzrunde (nach links), in der anderen Landerichtung zum Beispiel nur die rechte Platzrunde. | ||
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Die Platzrunde ist ebenfalls für gewöhnlich links herum abzufliegen. Ausnahmen bestehen an unkontrollierten Landeplätzen, an denen nur eine Platzrunde veröffentlich ist. Dies kann unter anderem aus Lärmschutzgründen erfolgt sein. An solchen Plätzen darf nur in die veröffentlichte Platzrunde geflogen werden. In der einen Landerichtung wäre das zum Beispiel die gewöhnliche Platzrunde (nach links), in der anderen Landerichtung zum Beispiel nur die rechte Platzrunde. | Die Platzrunde ist ebenfalls für gewöhnlich links herum abzufliegen. Ausnahmen bestehen an unkontrollierten Landeplätzen, an denen nur eine Platzrunde veröffentlich ist. Dies kann unter anderem aus Lärmschutzgründen erfolgt sein. An solchen Plätzen darf nur in die veröffentlichte Platzrunde geflogen werden. In der einen Landerichtung wäre das zum Beispiel die gewöhnliche Platzrunde (nach links), in der anderen Landerichtung zum Beispiel nur die rechte Platzrunde. | ||
Ist laut Veröffentlichung in die rechte Platzrunde zu fliegen, hat der Pilot besondere Vorsicht walten zu lassen. Da der Pilot für gewöhnlich auf der linken | Ist laut Veröffentlichung in die rechte Platzrunde zu fliegen, hat der Pilot besondere Vorsicht walten zu lassen. Da der Pilot für gewöhnlich auf der linken Seite des Flugzeuges sitzt, kann er die Platzrunde auch einsehen. In der rechten Platzrunde ist dies unter Umständen nicht einwandfrei gegeben. | ||
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Die Höhe des Einfluges, Ausfluges oder der Platzrunde kann auch durch Veröffentlichungen in den Karten des betreffenden Landeplatzes abweichen. Zum Beispiel kann auch eine Platzrundenhöhe von 800ft [[AGL]] anstatt 1000[[AGL | Die Höhe des Einfluges, Ausfluges oder der Platzrunde kann auch durch Veröffentlichungen in den Karten des betreffenden Landeplatzes abweichen. Zum Beispiel kann auch eine Platzrundenhöhe von 800ft [[AGL]] anstatt 1000 [[AGL]] abgegeben sein. Dem entsprechend verändert sich auch der Ein- und Ausflug der Platzrunde. | ||
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Aktuelle Version vom 28. April 2013, 23:13 Uhr
Bestandteile
Eine Platzrunde besteht aus den einzelnen Abschnitten Abflug, Querabflug, Gegenanflug, Queranflug und Endanflug.
Kontrollierter Flughafen / Landeplatz
Ausführungsbestimmungen
Die Platzrunde ist für gewöhnlich links herum abzufliegen. Mit einer expliziten Anweisung des Platzverkehrslotsen ist in die rechte Platzrunde zu fliegen, wobei die einleitende Rechtskurve separat genehmigt werden muß. Da der Pilot für gewöhnlich auf der linken Seite des Flugzeuges sitzt, kann er die Platzrunde auch einsehen. In der rechten Platzrunde ist dies unter Umständen nicht einwandfrei gegeben.
Ausnahmen bestehen an kontrollierten Flughäfen/Landeplatz, an denen nur eine Platzrunde veröffentlich ist. Dies kann unter anderem aus Lärmschutzgründen erfolgt sein. An solchen Plätzen darf nur in die veröffentlichte Platzrunde geflogen werden. In der einen Landerichtung wäre das zum Beispiel die gewöhnliche Platzrunde (nach links), in der anderen Landerichtung zum Beispiel nur die rechte Platzrunde.
Höhe der Platzrunde
Der Einflug in die Kontrollzone und in die Platzrunde darf nur in 1000ft AGL erfolgen. Zum einen ist dadurch die Separation zum ausfliegenden Verkehr gesichert, welcher in 2000ft AGL ausfliegt. Zum anderen besteht die Möglichkeit für den Verkehr in der Platzrunde, den einfliegenden Verkehr frühzeitig zu sehen und die visuelle Separation aufrecht zu erhalten.
Unkontrollierter Landeplatz
Ausführungsbestimmungen
Die Platzrunde ist ebenfalls für gewöhnlich links herum abzufliegen. Ausnahmen bestehen an unkontrollierten Landeplätzen, an denen nur eine Platzrunde veröffentlich ist. Dies kann unter anderem aus Lärmschutzgründen erfolgt sein. An solchen Plätzen darf nur in die veröffentlichte Platzrunde geflogen werden. In der einen Landerichtung wäre das zum Beispiel die gewöhnliche Platzrunde (nach links), in der anderen Landerichtung zum Beispiel nur die rechte Platzrunde.
Ist laut Veröffentlichung in die rechte Platzrunde zu fliegen, hat der Pilot besondere Vorsicht walten zu lassen. Da der Pilot für gewöhnlich auf der linken Seite des Flugzeuges sitzt, kann er die Platzrunde auch einsehen. In der rechten Platzrunde ist dies unter Umständen nicht einwandfrei gegeben.
Jeder Abschnitt der Platzrunde ist vom Pilot über die Info-Frequenz des Landeplatzes zu melden.
Höhe der Platzrunde
Der Einflug in die Platzrunde darf nur in 1000ft AGL erfolgen. Zum einen ist dadurch die Separation zum ausfliegenden Verkehr gesichert, welcher in 2000ft AGL ausfliegt. Zum anderen besteht die Möglichkeit für den Verkehr in der Platzrunde, den einfliegenden Verkehr frühzeitig zu sehen und die visuelle Separation aufrecht zu erhalten.
Die Höhe des Einfluges, Ausfluges oder der Platzrunde kann auch durch Veröffentlichungen in den Karten des betreffenden Landeplatzes abweichen. Zum Beispiel kann auch eine Platzrundenhöhe von 800ft AGL anstatt 1000 AGL abgegeben sein. Dem entsprechend verändert sich auch der Ein- und Ausflug der Platzrunde.